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Hypnosetherapie Baden-Württemberg

Gesundheitlicher Hinweis

Offenheit gehört zu seriöser Therapie.

Klinische Hypnose kann bei einer Vielzahl von Problemen und persönlichen Herausforderungen eine therapeutische Unterstützung darstellen. Sie ist jedoch keine Wunderheilung und nicht für jeden Menschen und jedes Beschwerdebild gleichermaßen geeignet.

Eine klinische Hypnosebehandlung setzt daher eine ausführliche Anamnese und sorgfältige individuelle Einschätzung voraus. Erst auf dieser Grundlage kann beurteilt werden, ob klinische Hypnose im jeweiligen Einzelfall eine fachlich geeignete und verantwortbare Behandlungsmethode darstellt.

Nicht jede Person und nicht jedes Beschwerdebild ist gleichermaßen für eine hypnotherapeutische Behandlung geeignet. Die Entscheidung für oder gegen eine Hypnosebehandlung erfolgt deshalb nicht allein aufgrund des geäußerten Behandlungswunsches, sondern unter Berücksichtigung der individuellen Vorgeschichte, der aktuellen Beschwerden, möglicher Vorerkrankungen, bereits bestehender Behandlungen sowie gegebenenfalls bestehender Kontraindikationen oder Behandlungsrisiken.

Wichtige Kontraindikationen und Ausschlusskriterien

Eine hypnotherapeutische Behandlung kann insbesondere bei bestimmten psychiatrischen oder neurologischen Krankheitsbildern kontraindiziert sein oder sollte erst nach entsprechender fachärztlicher Abklärung und gegebenenfalls in Abstimmung mit der behandelnden Fachperson erfolgen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Psychotische Störungen, unter anderem Schizophrenie, paranoide Psychosen, wahnhafte Störungen und schizoaffektive Störungen
  • Manische Episoden
  • Bipolare Störungen
  • Schwere depressive Episoden
  • Emotional-instabile Persönlichkeitsstörung
  • Epilepsie, sofern keine ausreichende ärztliche Abklärung und Stabilität besteht
  • Intellektuelle Beeinträchtigungen und Autismus-Spektrum-Störungen, bei denen eine individuelle Prüfung der Verständnismöglichkeiten, Kommunikation und Behandlungsfähigkeit erforderlich ist

Die Aufzählung stellt keine abschließende medizinische Diagnoseliste dar. Ob eine Behandlung durchgeführt werden kann, wird immer individuell und unter Berücksichtigung des aktuellen klinischen Zustands beurteilt.

Unter akutem Alkohol- oder Drogeneinfluss darf keine Hypnosebehandlung stattfinden.

Es werden keine Heilversprechen oder Erfolgsgarantien gegeben. Der Verlauf und das Ergebnis einer Behandlung können von Mensch zu Mensch unterschiedlich sein. Eine bestimmte therapeutische Wirkung kann daher weder zugesichert noch garantiert werden.

Klinische Hypnose versteht sich zudem nicht als Ersatz für eine erforderliche ärztliche, psychotherapeutische oder psychiatrische Diagnostik und Behandlung. Sofern sich im Rahmen der Anamnese Hinweise ergeben, dass zunächst oder ergänzend eine ärztliche bzw. fachärztliche Abklärung erforderlich ist, kann eine entsprechende Vorstellung empfohlen oder eine hypnotherapeutische Behandlung zunächst zurückgestellt werden. Insbesondere bei Beschwerden, deren Ursache zunächst medizinisch abgeklärt werden sollte, hat eine entsprechende Diagnostik Vorrang. Eine hypnotherapeutische Behandlung erfolgt nicht mit dem Ziel, eine notwendige medizinische Behandlung zu ersetzen oder deren Durchführung zu verzögern.

Die fachlichen Grenzen der eigenen Tätigkeit werden dabei ausdrücklich berücksichtigt. Bei Unsicherheiten hinsichtlich der geeigneten Behandlung wird eine entsprechende fachärztliche oder anderweitige fachliche Abklärung empfohlen.

Die Entscheidung für eine Behandlung erfolgt somit stets nach dem Grundsatz einer individuellen Indikationsprüfung, sorgfältigen Anamneseerhebung und verantwortungsvollen Abwägung von Nutzen, Grenzen und möglichen Risiken.